Residencia Spanien

Wenn Sie sich 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, müssen Sie sich offiziell anmelden und registrieren lassen und gelten als steuerrechtlich und verwaltungstechnisch als „Residente“.

Es ist empfehlenswert sich für die Beantragung der „Tarjeta de Residencia“ eine Gestoría (Agentur) zu suchen, die Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente, bei Übersetzungen und auch bei Behördengängen hilft. Die meisten Gestorías übernehmen diese Aufgaben sogar komplett für Sie. Bedenken Sie, dass auf den Behörden spanisch gesprochen wird. Oder dass Sie lange Wartezeiten bei den Behörden haben könnten. Die Gestorías an der Costa Blanca und an vielen anderen Orten in Spanien sprechen meist deutsch und englisch, so dass Sie hier keine sprachliche Hürde befürchten müssen. Die Preise sind günstiger als Sie denken.

Komplizierter wird es bezüglich des Doppelsteuerabkommens zwischen Spanien und Deutschland. Halten Sie sich 183 Tage im Jahr in Spanien auf, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung in Spanien abzugeben und müssen Ihr Welteinkommen in Spanien versteuern. Doppelsteuerabkommen bedeutet nicht, dass Sie doppelt Steuern zahlen müssen, im Gegenteil, das Abkommen soll dieses verhindern. Da es hier verschiedene Besonderheiten zu beachten gibt und jede persönliche Situation eine Besonderheit ansich ist, sollten Sie sich von einem Steueranwalt beraten lassen. Fragen Sie am besten in Ihrem Bekanntenkreis, ob jemand eine Asesoría (Beratungsstelle) empfehlen kann. Insbesondere, wenn Sie ein Haus kaufen, die Erbfolge regeln möchten, Ihren Firmensitz in Deutschland behalten oder nach Spanien verlegen möchten und viele andere persönliche Angelegenheiten lassen sich zuverlässig nur mit rechtssicherer Beratung klären.

Tipp: Lesen Sie auch hier:
Unterschied Wohnsitz, NIE und Residencia

 

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